Informationen für Berufskraftfahrer
Wie sagt man so schön? Man muss nicht alles wissen, man sollten nur wissen wo es zu finden ist.
Nächste Version (Version 2) des Smart Tacho
Pflicht zu intelligenten Fahrtenschreibern der Version 2 (Gen2V2) für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr
Für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (bzw. über 2,5 Tonnen ab dem 1. Juli 2026), die im internationalen Transport eingesetzt werden, ist zukünftig gemäß der aktuellen EU-Durchführungsverordnung (EU) 2023/980 der Einbau des intelligenten Tachografen der 2. Version (Smart Tacho 2-Geräte – SMT2) in Neufahrzeugen verpflichtend.